Lateinübersetzung! Text 17. Jh. Hilfe gesucht!

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Lateinübersetzung! Text 17. Jh. Hilfe gesucht!

Beitragvon bottom » Di 11. Jan 2022, 19:44

Hallo, einem alten Gerichtstext wohl aus dem 17. Jh., der sonst in deutscher Kanzleischrift gehalten ist, ist dieser kleine lateinische Text angehängt. Wäre hier jemand willens und in der Lage, mir diesen zu übersetzen? Das wäre toll! Tausend Dank im Voraus!

et licet hic sit testis universitate, attamen idoneus est et admittitis (oder: admittitur?), quia haec causa non principaliter singulorum, sed totius universitatis commodum et utilitatem respicit.
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Re: Lateinübersetzung! Text 17. Jh. Hilfe gesucht!

Beitragvon iurisconsultus » Di 11. Jan 2022, 21:36

bottom hat geschrieben:et licet hic sit testis universitate, attamen idoneus est et admittitis (oder: admittitur?), quia haec causa non principaliter singulorum, sed totius universitatis commodum et utilitatem respicit.


Ohne Zusammenhang ist die Auflösung schwierig. In etwa steht da:

Und obwohl der Zeuge (hier) aus dem Kollegium/der Gesamtheit ist (?), ist er dennoch geeignet und anzuhören, weil dieser (Rechts-)Fall nicht primär das Interesse und das Wohl Einzelner, sondern des ganzen Kollegiums/der Gesamtheit betrifft.

Warte aber bitte noch die Ausführungen anderer ab. Ich bin hier nur Hobby-Lateiner, wenn auch ein juristisch ausgebildeter. :-D
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Re: Lateinübersetzung! Text 17. Jh. Hilfe gesucht!

Beitragvon marcus03 » Mi 12. Jan 2022, 08:34

iurisconsultus hat geschrieben:der Zeuge (hier) aus dem Kollegium/der Gesamtheit ist

Was für ein Ablativ soll das sein?
abl. limitationis: hinsichtlich der/mit Blick die Gesamtheit ? :?
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Re: Lateinübersetzung! Text 17. Jh. Hilfe gesucht!

Beitragvon Sapientius » Mi 12. Jan 2022, 09:08

... oder modal, die Allgemeinheit betreffend; Gegensatz singulorum. "Der Fall soll nicht isoliert gesehen werden!"
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Re: Lateinübersetzung! Text 17. Jh. Hilfe gesucht!

Beitragvon marcus03 » Mi 12. Jan 2022, 09:32

Sapientius hat geschrieben:... oder modal, die Allgemeinheit betreffend;

Inwiefern ist das modal? :?
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Re: Lateinübersetzung! Text 17. Jh. Hilfe gesucht!

Beitragvon Medicus domesticus » Mi 12. Jan 2022, 09:57

Meiner Meinung nach fehlt da etwas:

testis de universitate

Mit universitas ist die Gemeinde/Kommune gemeint, die aus den Personen gebildet wird.
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Re: Lateinübersetzung! Text 17. Jh. Hilfe gesucht!

Beitragvon bottom » Mi 12. Jan 2022, 12:25

Also in etwa so?:

"und obwohl der Zeuge aus der Gemeinde ist, ist er dennoch geeignet und anzuhören, weil dieser Fall nicht nur das Interesse und das Wohl einzelner, sondern das aller betrifft."
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Re: Lateinübersetzung! Text 17. Jh. Hilfe gesucht!

Beitragvon iurisconsultus » Mi 12. Jan 2022, 16:25

bottom hat geschrieben:und obwohl der Zeuge aus der Gemeinde ist

Wie bereits angedeutet ergibt der Nebensatz so wenig Sinn oder ist mindestens missverständlich und hässlich. Für eine konkretere Übersetzung bräuchten wir etwas Kontext.
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Re: Lateinübersetzung! Text 17. Jh. Hilfe gesucht!

Beitragvon Medicus domesticus » Mi 12. Jan 2022, 18:22

Du solltest den Originaltext als Bild senden. Dadurch kann man auch eventuelle Fehler in der Transkription sehen. Durch Teamwork der verschiedensten Leute hier lässt sich so etwas in einem hohen Prozentsatz auflösen.
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Re: Lateinübersetzung! Text 17. Jh. Hilfe gesucht!

Beitragvon cometes » Mi 12. Jan 2022, 19:04

Obwohl (dies)er ein Zeuge der Gemeinheit ist, ist er dennoch geeignet und wird zugelassen, da dieser Fall nicht vorrangig Nutzen und Vorteil einzelner (Personen), sondern der gesamten Gemeinheit betrifft.


Zum historischen Begriff der Gemeinheit (universitas) im rechtlichen Sinne: https://elexikon.ch/gemeinheiten
Eine ausführliche Behandlung der Frage, unter welchen Umständen Mitglieder von Gemeinheiten als Zeugen zugelassen sind, bietet auch das Lemma Zeugen im Rechtslexicon für Juristen aller teutschen Staaten, Band 15: https://books.google.de/books?id=p6NCAAAAcAAJ
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Re: Lateinübersetzung! Text 17. Jh. Hilfe gesucht!

Beitragvon Medicus domesticus » Mi 12. Jan 2022, 21:48

Es kann auch ein Gemeinwesen sein. Das habe ich schon beschrieben. Insbesondere auch ein Dorf oder eine Stadt. Eine Interpretation ist nur im Kontext möglich.
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Re: Lateinübersetzung! Text 17. Jh. Hilfe gesucht!

Beitragvon cometes » Mi 12. Jan 2022, 22:16

Das Dorf, die Stadt oder Gemeinde ist ja als universitas civium oder dergleichen hinsichtlich der Rechtspersönlichkeit, um die es hier geht, m.E. nur ein Fall unter anderen.
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Re: Lateinübersetzung! Text 17. Jh. Hilfe gesucht!

Beitragvon Medicus domesticus » Mi 12. Jan 2022, 22:39

Ja, und den kann man nur im Zusammenhang des Dokuments unterscheiden. Du kennst ja die Verkürzungen usw.
Da ich auch in der Geschichte der Medizin gearbeitet habe, kenne ich die Fallstricke.
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Re: Lateinübersetzung! Text 17. Jh. Hilfe gesucht!

Beitragvon iurisconsultus » Do 13. Jan 2022, 17:31

cometes hat geschrieben:der Rechtspersönlichkeit, um die es hier geht

Es geht an der Stelle nicht um die gegebene Rechtspersönlichkeit der universitas, sondern um die Zeugnisfähigkeit eines testis de universitate bzw. den Beweiswert, wenn seine Interessen mit den jenen der universitas konfligieren.
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Re: Lateinübersetzung! Text 17. Jh. Hilfe gesucht!

Beitragvon cometes » Do 13. Jan 2022, 20:59

Das ist schon klar, aber um diesen Konflikt im Zeugen zu verstehen, kommt man m.E. nicht umhin, auf die eigenständige Rechtspersönlichkeit der universitas, was immer sich hinter der konkret verbergen mag, sei es eine Gemeinde oder eine Korporation usf. (das kann nur der Kontext klären, nicht aber den Begriff), zu rekurrieren, wie das aus folgender Darstellung des Problems hervorgeht:


Die Frage, ob die Mitglieder einer universitas in den Streitigkeiten der letzteren als Zeugen auftreten können, wird gewöhnlich mit der Unterscheidung beantwortet, ob der Ausgang des Processes bloß der universitas, als juristische Person betrachtet, Vortheil oder Nachtheil bringen kann, oder ob die als Zeugen vorgeschlagenen Mitglieder selbst etwas dabei gewinnen oder verlieren würden. Nur in dem letzten Falle sollen sie ausgeschlossen seyn, nicht auch in dem ersten. (Hieronymus von Bayer)
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