Grundsätzlich gilt: die Arbeit eines Übersetzers wird genau so gewertet wie die eines Autors. Das heißt: Entweder Du wartest, bis der Übersetzer 70 Jahre tot ist (dann erlischt das Urheberrecht), oder Du wendest Dich an den Autor oder den Verlag und verhandelst über den Erwerb von Rechten. Hierbei kann es von "Machen Sie nur, aber bitte mit sauberer Quellenangabe" bis "Kostet so viel wie eine kleine Villa" jede Antwort geben; außerdem reagieren Verlage auf solche Ansinnen meist erst mal ganz lange gar nicht und dann umständlich.
Wenn also der Übersetzer auf eine bestimmte, merkbare Weise vom Original abweicht, wie Zythophilus anmerkte, dann kann es richtig schweren Ärger geben, wenn Du ihn wiederum übersetzt. Eine andere Sache ist, wenn Du das Original übersetzt und bei der Arbeit mal nachschaust, wie andere Leute diese Arbeit gemacht haben, wenn Du Dich also nur vergewisserst. Das merkt außer Dir keiner, und es ist natürlich auch legitim.
Noch etwas zu Übersetzern: Es handelt sich um einen meist brot- und fast immer butterlosen Job. Übersetzer haben Stoffwechsel und laufende Kosten und sind auf ihre Einkünfte angewiesen. Wenn sie ihre Rechte an einen Verlag verkauft haben, handelt es sich in aller Regel um einen kleinen Nischenverlag, für den das Gleiche gilt. Bei einem lebenden Übersetzer ohne sein Einverständnis abkupfern ist so richtig fies.
וָ×ֹמַר מִי־יִתֶּן־לִּי ×ֵבֶר ×›Ö·Ö¼×™Ö¼×•Ö¹× Ö¸×” ×ָעוּפָה וְ×ֶשְ××›Ö¹Ö¼× Ö¸×” ׃
et dixi quis dabit mihi pinnas columbae ut volem et requiescam
ps. 55,7