vgl.:
Der Ausdruck Foul (englisch foul „schlecht“, „schmutzig“ → protogermanisch von fūlaz = faul, verrottet) bezeichnet im Sport – außer im Baseball – ein regelwidriges Verhalten: Ein Spieler missachtet während des laufenden Spieles eigene Pflichten oder gegnerische Rechte, wirkt auf einen Gegenspieler unsportlich ein und/oder er verhindert auf inkorrekte Weise einen unmittelbar bevorstehenden Erfolg des Gegners. Ein Spieler kann ein Foul absichtlich oder unabsichtlich als Folge einer missglückten regelgerechten Aktion begehen. Auch Fahrlässigkeit ist möglich. Ein Foul hat in den meisten Sportarten eine Spielunterbrechung durch den Schiedsrichter zur Folge.
insultare:
II) übtr., an jmd. seinen Mutwillen auslassen, jmdm. übel mitspielen, jmd. verspotten, verhöhnen, [336] alci, Cic. u.a.: alqm, Sall. fr.: principis cubiculum, seinen Spott treiben mit usw., Tac.: patientiam alcis, Tac.: in horum miserias, Cornif. rhet.: in rem publicam, Cic.: omnium capitibus, allen auf den Köpfen herumtanzen, d.i. nach Belieben mitspielen, Suet.: abs., tribunus insultans, Tac. –
Hier scheint der Aspekt des Spottes im Vordergrund zu stehen. Um den geht es beim Foulen m.E.
aber nicht. Im Mittelpunkt des Fouls steht die (potentielle) Körperverletzung.
Mit iniuria ist man wohl auf dem richtigen Weg:
iniūria, ae, f. (iniurius),
jede widerrechtliche Handlung = das Unrecht, die Rechtsverletzung, Ungerechtigkeit, Gewalttätigkeit (