Hallo,
man lernt ja, dass die c.t. in Konsekutivsätzen oftmals nicht ganz so streng befolgt wird, wie bisweilen angenommen wird und des Öfteren auch ein absolutes Tempus gesetzt wird (vgl. BS § 465,3+5).
So erklärt m. E. der Abschnitt 3 dieses Paragraphen, warum in folgendem Satz aus pro Murena arogarim steht (vom Standpunkt der Gegenwart als abgeschlossen betrachtet, resultatives Perfekt; Lat. Tempus kann also Aspekt-Bedeutung tragen!):
Nam quod legem de ambitu tuli, certe ita tuli, ut eam quam mihimet ipsi iam pridem tulerim de civium periculis defendendis non abrogarim.
(vgl. http://www.thelatinlibrary.com/cicero/murena.shtml ; allerdings dort die lectio abrogarem)
Ist meine Vermutung richtig, dass der Konjunktiv Perfekt abrogarim durch den Paragraphen erklärt wird?
2) Wenn wir schon bei diesem Satz sind: Kann sich jemand vorstellen, warum bereits tulerim im Konjunktiv Perfekt steht?
3) Laut § 463,2d kann auch in Konsekutivsätzen die coniugatio periphrastica eintreten. Es wird nicht näher beschrieben, in welcher Funktion, aber es muss davon ausgegangen werden, um die Nachzeitigkeit anzuzeigen, einfach weil die coniug. periphr. im Konjunktiv immer als relatives Tempus beschrieben wird, oder?
Allerdings bezweifle ich, dass es sich bei dieser coniugatio periphrastica um eine relative Nachzeitigkeit handelt. Stattdessen handelt es sich m. E. vielmehr um ein absolutes Futurtempus als Ersatz für ein nicht existierendes Konjunktiv Futur. Schließlich wird, wie das erste Beispiel im BS zeigt ("ita constitui, ut appetiturus non sim") nicht - wie bei den indirekten Fragesätzen und quin-Sätzen -
zwischen Haupttempus (PFA+ Konj. Präsens von esse) und Nebentempus (PFA + Konj. Imperfekt von esse unterschieden.
Was meint ihr dazu?
Danke