Regula Benedicti c.49 v6
"..., ut unusquisque super mensuram sibi indictam aliquid propria voluntate cum
gaudio Sancti Spiritus offerat Deo"
So möge jeder über das ihm zugewiesene Maß hinaus aus eigenem Willen in
der Freude des Heiligen Geistes Gott etwas darbringen.
Schwierigkeiten bereitet das Verständnis von "mensura sibi indictam".
Bezeichnet diese Wendung
a) das Maß, das "unusquisque" sich selbst zugewiesen/auferlegt hat
b) das Maß, das "unusquisque" von jemand anderem auferlegt worden ist (z.B. vom Abt)
c) das Maß, das "unusquisque" zugewiesen ist, wobei offen bleibt, ob durch sich selbst zugewiesen oder durch jemand anders
Wenn b zutrifft, würde das heißen, dass "sibi" zwar der Form nach ein Reflexivpronomen ist, aber nicht eigentliche reflexive Bedeutung hat. "Sibi" würde dann lediglich bedeuten, dass nicht einem anderen als dem Satzsubjekt (unusquisque) das Maß zugewiesen ist, es würde jedoch nicht bedeuten, dass unusquisque sich selbst das Maß auferlegt hat.
Wie aber müsste dann "einer, der sich selbst etwas auferlegt hat" im Lateinischen lauten?
Gratias tibi/vobis ago