gerade treibe ich mich einmal wieder - lesend und hörend - auf der wirklich schönen Seite des Schweden Daniel Petterson herum. Gerade habe ich mich mit einem Ausschnitt aus "De ratione studii" von Joachim Sterck van Ringelbergh beschäftigt. Dort heißt es - von Petterson an für mich entscheidender Weise verändert -:
Hi ridentes, num Alexander volare posset, exploratores illluc missos interrogabant. Nuntiatum hoc regi est. Qui graviter id ferens, volensque suos ad victoriam incitare, aiebat: Nihil tam alte posuisse naturam, quo virtus pervenire non queat.
https://www.latinitium.com/podcast/short-latin-texts-10
Im Original steht hier oratio recta. Nun meine Frage:
Könnte man den Konjunktiv Präsens im Nebensatz der neu entstandenen Oratio obliqua damit rechtfertigen, dass in konsekutiven Nebensätzen (hier: Rel.satz mit kons. Nebensinn) absolutes Tempus stehen darf (= bekannt!) - womöglich auch innerhalb einer Or. obl., die abhängig ist von einem Verbum dicendi in der Vergangenheit (aiebat)? Dass dies möglich sei, hat nämlich einst eine Dozentin von mir betont - was ich damals kaum glauben und wofür ich bisher auch bewusst noch keinen Beleg finden konnte.
Was meint ihr zu dieser Regel? Oder hätte Petterson "quiret" schreiben müssen?
Valete.
P.S.: Ansonsten könnte man "queat" wohl zumindest mit MBS §469,1 rechtfertigen:
V.a. in der Oratio obliqua bei Caesar können nach einem Nebentempus diejenigen Tempora stehen, die in unabhängiger Formulierung stünden. Dies dient im historischen Stil der sog. Repraesentatio