Hallo,
Richard84 hat geschrieben:"Dass durch Catilinas Weggang die in Rom zurückgebliebenen Verschworenen ihres Führers und Hauptes beraubt waren, ließ sich auch daraus erkennen, dass sie bald darauf einen überaus unvorsichtigen, verkehrten Plan entwarfen."
Richard84 hat geschrieben:Quod discessu Catilinae coniurati Romae relicti duce capiteque privati sunt, potuit cognoscere propterea, quod paulo post consilium incautissimum et falsissimum ceperunt.
Ich schaue mir erst mal diesen Satz an und merke an, was mir auf die Schnelle aufgefallen ist.
'coniurati Romae relicti' würde ich nicht für 'die in Rom zurückgebliebenen Verschworenen' sagen. 'relinquere' heißt ja 'zurücklassen, verlassen, unbeachtet lassen'. Das würde bedeuten, dass die verschworenen in Rom zurückgelassen worden wären. Die deutsche Formulierung fasse ich so aber nicht auf. Daher würde ich eher 'remanere' (zurückbleiben) wählen und folgendermaßen übersetzen:
'coniurati, qui Romae remanserant'
'(...) potuit cognoscere propterea, quod (...)' :
Ich würde das passivisch ausdrücken, da ich ja den Teilsatz "Dass durch Catilinas Weggang die in Rom zurückgebliebenen Verschworenen ihres Führers und Hauptes beraubt waren" mittels eines faktischen quod nach Altem Menge P. 369 Anmerkung 1 einleite. Also ausführlich gesagt:
Quod (....) privati sunt, (id) cognosci potuit propterea, quod (...)
Da aber der von mir hochgeschätzte Consus in seinem Beitrag eine wohl andere Konstruktion angedeutet hat, weiß ich nicht, ob man das auch so, wie ich gerade dargelegt habe, auch lateinisch sagen kann.
Für 'verkehrt' würde ich auch nicht falsus nehmen. 'falsus' ist falsch im Sinne, dass jemand absichtlich oder irrtümlich etwas Falsches sagt. 'Verkehrt' bedeutet ja hier, dass der Plan nicht vernünftig erdacht ist und also nicht funktionieren kann. Hier würde ich eher ' malus' oder auch 'pravus' nehmen.
Viele Grüße,
Quintus