In "de natura deorum" II, 163 gibt es eine Stelle, zu der ich euch fragen möchte:
Der Sprecher zählt mehrere Arten von Weissagungs-Möglichkeiten auf, die es gibt, und behauptet dann:
quibus cognitis multae saepe res [ex] hominum sententia atque utilitate partae, multa etiam pericula depulsa sunt.
Also ungefähr so:
Durch die Kenntnis dieser (Methoden) sind schon viele Dinge nach dem Willen und Nutzen der Menschen erworben, auch viele Gefahren abgewendet worden.
Mir geht es um "sententia atque utilitate". Sollte man das ex tatsächlich streichen? Aber auch dann wäre mir wohler, wenn es hieße "ad hominum sententiam atque utilitatem".
Besitzt jemand eine wissenschaftliche Ausgabe? Oder ist das irgendwas anderes, wovon ich noch nie gehört habe?