Regula Benedicti: "tremore divino"/"cui iubeat"

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Re: Regula Benedicti: "tremore divino"/"cui iubeat"

Beitragvon Ioscius » Sa 23. Aug 2014, 11:50

marcus03 hat geschrieben:
Theo hat geschrieben:sondern befiehlt, dass jemandem etwas geschieht. Der ACI liefert hier eine reine Inhaltsangabe.


Verstehe. Wenn du es so verstanden haben willst, wird ein Schuh draus und passt grammatisch. Nur inhaltlich hört sich das etwas seltsam an. Im klassischen Latein wird man einen Satz mit FIERI und Dativ nach IUBERE in dem von dir genannten Sinn wohl nicht antreffen.
Gefunden habe ich z.B. nur Folgendes: Imperator pontem fieri iussit. :)


In der Hoffnung, an der Streitfrage nicht vorbeizureden: Der AcI steht i. d. R. für eine deskriptive Aussage - im Unterschied zur "bloßen" Infinitivkonstruktion und zum ut-Satz, die beide einen voluntativen/ finalen Charakter haben.

Gaudeo te mihi favere.

Cogito te mihi favere. vs. Cogito aliquid ad te scribere
Volo/ debeo/ Latine loqui


Bei verschiedenem Subjekt von Prädikat und eingeschobener Prädikation steht stattdessen ut-Satz: Abs te peto, ut me adiuves. (und nicht abs te peto me adiuvare - zumindest nicht im klassischen Latein)

Neben der großen Ausnahme, dass bei der Infinitivkonstruktion in der Funktion als Subjekt eine solche Systematik nicht vorhanden ist (AcI und Infinitiv können miteinander ausgetauscht werden: oportet verba emendare / vs. emendari), ist bei den Verba iubendi ebenso eine "AcI"-Konstruktion vorhanden, die keine deskriptive, sondern einen voluntativen CHarakter hat - dabei ist der Akkusativ der Adressat und kann nominal aufgefasst werden (Man denke an die Theorie, dass sich aus diesen Verba iubendi die reguläre AcI-Konstruktion herausgebildet hat, in der das Akkusativobjekt des AcIs nicht mehr nominal fassbar ist und sich somit auch die für uns ungewöhnliche persönliche Konstruktion des NcIs erklären lässt: Cogeris linguam Latinam discere. --> Diceris linguam eqs..):

Te iubeo/ veto/ prohibeo ludere.


Ich befehle/ verbiete dir/ hindere dich daran zu spielen.

Gewisse Stimmen behaupten , dass ein "ich befehle, dass der Sklave kommt" mittels

"Iubeo servum venire" nicht auszudrücken ist, weil diese aktive Infinitivkonstruktion suggerieren würde, dass das Akkusativobjekt unmittelbar angesprochener Adressat sei. Stattdessen müsse umschrieben werden:"iubeo servum vocari".
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