Ioscius hat geschrieben:n solchen Fällen wird entschieden: das absolute Tempus (Haupt- oder Nebentempus) durch HS, die relative (also Vor-/ Gleich- oder Nachzeitigkeit) durch den eingebetteten Satz
ich würde sagen, es geht auch einfacher.
mein seinerzeitiger lateinlehrer - pax cineri eius - gebrauchte dazu einen begriff, den man in den grammatiken eigentlich so nicht findet: parallelfutur
damit bezeichnete er eine abfolge von haupt- und nebenhandlung, durch die zukünftige geschehnisse ausgedrückt werden.
wenn haupt- und nebenhandlung zur selben zeit stattfinden, stehen beide im futur (gleichzeitigkeit).
findet die nebenhandlung vor der haupthandlung statt (vorzeitigkeit), steht erstere im futur II.
(Ulixes), si Troiam ierit (futur II, weil vorzeitig), sine sociis redibit.
steht nun dieses "parallelfutur" im aci - wie in unserem beispiel - bzw. in der indirekten rede , dann kommt der ursprüngliche hauptsatz in den aci futur, der nebensatz in den konjunktiv entsprechend der zeitenfolge.
entscheidend dabei ist das tempus jenes verbs, von dem der aci abhängt. steht es, wie in unserem beispiel (responsum erat) , in einer vergangenen zeit, dann steht der nebensatz bei gleichzeitigem parallelfutur im konj. imperfekt, bei vorzeitigem (s.o.) im konj. plusquamperfekt.
stünde jenes verb im präsens oder futur, muss der nebensatz im konj. präsens (gleichzeitig) oder konj. perfekt (vorzeitig) stehen.