Aeschin. 3,26 Kαὶ οὐ κατηγορῶν αὐτῶν οὐδ᾽ ἐπῑτιμῶν λέγω, ἀλλ᾽ ἐκεῖνο ὑμῖν ἐνδείξασθαι βουλόμενος, ὅτι ὁ μὲν νομοθέτης, ἐάν τις μιᾶς ἀρχῆς τῆς ἐλαχίστης ὑπεύθῡνος ᾖ, τοῦτον οὐκ ἐᾷ, πρὶν ἂν λόγους καὶ εὐθύνᾱς δῷ, στεφανοῦν, Κτησιφῶν δὲ Δημοσθένην τὸν συλλήβδην ἁπάσᾱς τὰς Ἀθήνησιν ἀρχὰς ἄρχοντα οὐκ ὤκνησε γράψαι στεφανῶσαι.
Und ich spreche nicht als einer, der sie anklagt, und auch nicht als einer, der ihnen eine Strafe auferlegt, sondern als einer, der aufzeigen will, dass der Gesetzgeber zwar, wenn einer auch nur des geringsten Amtes rechenschaftspflichtig ist, er diesen nicht bekränzen lässt, bevor er nicht (seinen) Rechenschaftsbericht eingereicht und sich der öffentlichen Amtsprüfung unterzogen hat, dass aber Ktesiphon nicht zögerte zu beantragen, Demosthenes zu bekränzen, der in Athen alle Ämter auf einmal innehatte.