Lys. 1,36 Oἷς ὑμᾶς ἀξιῶ τὴν αὐτὴν γνώμην ἔχειν. Eἰ δὲ μή, τοιαύτην ἄδειαν τοῖς μοιχοῖς ποιήσετε, ὥστε καὶ τοὺς κλέπτᾱς ἐπαρεῖτε φάσκειν μοιχοὺς εἶναι, εὖ εἰδότας, ὅτι, ἐὰν ταύτην τὴν αἰτίᾱν περὶ ἑαυτῶν λέγωσι καὶ ἐπὶ τούτῳ φάσκωσιν εἰς τὰς ἀλλοτρίᾱς οἰκίᾱς εἰσιέναι, οὐδεὶς αὐτῶν ἅψεται. Πάντες γὰρ εἴσονται, ὅτι τοὺς μὲν νόμους τῆς μοιχείᾱς χαίρειν ἐᾶν δεῖ, τὴν δὲ ψῆφον τὴν ὑμετέρᾱν δεδιέναι. Aὕτη γάρ ἐστι πάντων τῶν ἐν τῇ πόλει κῡριωτάτη.
Ich halte es für angemessen, dieselbe Meinung wie diese (die Gesetze) zu haben. Andernfalls werdet ihr den Ehebrechern einen solchen Freibrief ausstellen, dass ihr auch die Diebe dazu ermuntern werdet zu behaupten, sie seien Ehebrecher, wohl wissend, dass keiner sie anrühren wird, wenn sie diesen Grund über sich selber sagen (i.e. diesen Grund für sich in Anspruch nehmen) und behaupten, sie gingen zu diesen Zweck in fremde Häuser hinein. Alle werden nämlich wissen, dass es nötig ist, die Gesetze über Ehebruch zwar über Bord zu werfen, eure Abstimmung aber zu fürchten. Denn das ist nämlich das Gültigste von allen Dingen in der Stadt.