D. 59,49 Ὅτι μὲν τοίνυν ἐξ ἀρχῆς δούλη ἦν καὶ ἐπράθη δὶς καὶ ἠργάζετο τῷ σώματι ὡς ἑταίρα οὖσα, καὶ ἀπέδρα τὸν Φρυνίωνα εἰς Μέγαρα καὶ ἥκουσα κατηγγυήθη ὡς ξένη οὖσα πρὸς τῷ πολεμάρχῳ, τῷ τε λόγῳ ἀποφαίνω ὑμῖν καὶ μεμαρτύρηται. Bούλομαι δ᾽ ὑμῖν καὶ αὐτὸν Στέφανον τουτονὶ ἐπιδεῖξαι καταμεμαρτυρηκότ᾽ αὐτῆς, ὡς ἔστι ξένη.
Dass sie zwar nun also von Anfang an eine Sklavin war und zweimal verkauft wurde und mit dem Körper arbeitete, da sie ja eine Hure ist, und dass sie vor Phrynion nach Megara weglief und nach ihrer Rückkehr beim Polemarchen unter Schutz gestellt wurde, da sie ja eine Ausländerin ist, zeige ich euch sowohl mit der Rede auf als auch ist es durch Zeugen bestätigt. Ich will euch aber jetzt aufzeigen, dass dieser Stephanos hier selbst ein Zeugnis gegen sie abgelegt hat, dass sie eine Ausländerin ist.