D. 59,27 Οὐ γὰρ ἐῶσιν αὐτὸν οἱ νόμοι μαρτυρεῖν. Ὅτε γὰρ Λακεδαιμονίους ὑμεῖς ἐσῴζετε πεισθέντες ὑπὸ Καλλιστράτου, τότε ἀντειπὼν ἐν τῷ δήμῳ τῇ βοηθείᾳ, ἐωνημένος τὴν πεντηκοστὴν τοῦ σίτου ἐν εἰρήνῃ καὶ δέον αὐτὸν καταβάλλειν τὰς καταβολὰς εἰς τὸ βουλευτήριον κατὰ πρυτανείαν, καὶ οὔσης αὐτῷ ἀτελείας ἐκ τῶν νόμων οὐκ ἐξελθὼν ἐκείνην τὴν στρατείαν, γραφεὶς ὑπὸ Στεφάνου τουτουὶ ἀστρατείας καὶ διαβληθεὶς τῷ λόγῳ ἐν τῷ δικαστηρίῳ ἑάλω καὶ ἠτιμώθη.
Denn ihn lassen die Gesetze kein Zeugnis ablegen. Als ihr nämlich, von Kallistratos überredet, die Lakedaimonier zu retten versuchtet, da widersprach er vor dem Volk der Hilfsleistung, weil er den fünfzigsten Teil des Getreides im Frieden gekauft hatte (d.h. er hatte sich das Recht erkauft, in Friedenszeiten zwei Prozent Steuern auf das Getreide zu erheben) und es nötig war, dass er die Einkünfte beim Ratshaus während jeder Prytanie ablieferte, und da er Befreiung von gesetzlichen Aufgaben genoss und nicht an jenem Kriegszug teilgenommen hatte, wurde er von diesem Stephanos hier der Nichtteilnahme am Feldzug angeklagt und durch dessen Rede im Gericht verleumdet. Er wurde verurteilt und verlor seine bürgerlichen Ehrenrechte.