Die Polizei konnte in Tulln eine 44-jährige Frau ausfindig machen, der gewerbsmäßige Betrugshandlungen vorgeworfen werden. Die Frau soll auf der Straße wahllos Personen angesprochen haben, um sie gegen Bargeld von Flüchen zu befreien.
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Was ist daran Betrug. Zumindest der Nachweis dürfte doch der Beamtenschaft ziemlich schwer fallen. Sie müssten ja nachweisen, dass a: sie, die Betrügerin, keine Aura sieht, oder b: dass das mit dem Flüche lösen Humbug ist. Wenn aber der "Betrogene" das anders sieht, kann man nicht von Betrug sprechen. Es gibt ja auch Leute, die verkaufen Grundstücke auf dem Mars...