Recht und Sitte
Die gerichtlichen Anfänge des römischen Rechts-
denkens beruhen auf der Unterscheidung in Recht
einerseits und Sitte und Moral andererseits.
Nur das Recht (ius) ist dabei menschlicher
Steuerung und Lenkung zugänglich und wird vor
den Gerichten gefunden; sein Gegenteil – das
Unrecht (iniuria) dort geahndet. Verstöße gegen die
Sitten (fas) und Moral (mora) werden allein durch die
Götter geahndet und sind nicht Gegenstand
weltlicher Gerichtsbarkeit. „Wer aus seiner Tat
einem Gott verfallen ist, wird (nur) von diesem
vernichtet“.
Der verwechselt wohl die Sitte mit der Maulbeere (morula = morum, i, n), oder spinne ich? Es gibt auch noch die Version von griech. μόÏα - mora, ae, f. - Abteilung.